Flugordung
Flugordnung auf dem Modellflugplatz Rastow
- Die Fahrzeuge sind hinter dem Sicherheitszaun abzustellen.
- Das Vorhandensein einer „Erste-Hilfe-Ausrüstung“ (PKW) ist zu überprüfen.
- Der Flugleiter-Tagesbericht ist auch zu erstellen, wenn nur ein Modellflieger auf dem Flugplatz ist. Für die Eintragung ist jeder Pilot selbst verantwortlich.
- Vorm Einschalten des Senders ist die entsprechende Kanal-Klammer an der Senderantenne zu befestigen. Wird der Sender nicht mehr benutzt, ist die Klammer zurückzugeben.
- Bei gleichzeitigem Flugbetrieb von mehr als 3 Modellen ist ein Flugleiter zu benennen und im Flugleiter-Tagesbericht einzutragen. Der Flugleiter ist mit einem Wimpel am Stab kenntlich zu machen.
- Alle Piloten haben sich während des Fluges zur gegenseitigen Verständigung an der Startstelle aufzuhalten, sie ist mit einem Band am Stab gekennzeichnet. Gilt nicht für Hubschrauber.
- Der Flugbetrieb darf nur in den Flugsektoren durchgeführt werden.
- Flächen- und Hubschraubermodelle dürfen nicht gleichzeitig fliegen. Für Schwebeflug-Übungen darf die Nordost-Ecke des Platzes bis in Höhe der Verlängerungslinie des Sicherheitszaunes mit Genehmigung des Flugleiters gleichzeitig genutzt werden.
- Modellfluggäste dürfen nur mit gültiger Versicherung starten.
- Zuschauer sind in den Sicherheitsbereich zu weisen.
- Der letzte Modellflieger hat Schrank und Eingang ordentlich zu verschließen.
Schwerin, den 14. März 1999