Flugordung

Flugordnung auf dem Modellflugplatz Rastow

  1. Die Fahrzeuge sind hinter dem Sicherheitszaun abzustellen.
  2. Das Vorhandensein einer „Erste-Hilfe-Ausrüstung“ (PKW) ist zu überprüfen.
  3. Der Flugleiter-Tagesbericht ist auch zu erstellen, wenn nur ein Modellflieger auf dem Flugplatz ist. Für die Eintragung ist jeder Pilot selbst verantwortlich.
  4. Vorm Einschalten des Senders ist die entsprechende Kanal-Klammer an der Senderantenne zu befestigen. Wird der Sender nicht mehr benutzt, ist die Klammer zurückzugeben.
  5. Bei gleichzeitigem Flugbetrieb von mehr als 3 Modellen ist ein Flugleiter zu benennen und im Flugleiter-Tagesbericht einzutragen. Der Flugleiter ist mit einem Wimpel am Stab kenntlich zu machen.
  6. Alle Piloten haben sich während des Fluges zur gegenseitigen Verständigung an der Startstelle aufzuhalten, sie ist mit einem Band am Stab gekennzeichnet. Gilt nicht für Hubschrauber.
  7. Der Flugbetrieb darf nur in den Flugsektoren durchgeführt werden.
  8. Flächen- und Hubschraubermodelle dürfen nicht gleichzeitig fliegen. Für Schwebeflug-Übungen darf die Nordost-Ecke des Platzes bis in Höhe der Verlängerungslinie des Sicherheitszaunes mit Genehmigung des Flugleiters gleichzeitig genutzt werden.
  9. Modellfluggäste dürfen nur mit gültiger Versicherung starten.
  10. Zuschauer sind in den Sicherheitsbereich zu weisen.
  11. Der letzte Modellflieger hat Schrank und Eingang ordentlich zu verschließen.

Schwerin, den 14. März 1999